Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2027 – das sollten Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbständige jetzt wissen
Das Steuerjahr 2027 bringt zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich. Die geplante Einkommensteuerreform sieht unter anderem höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und einen angepassten Einkommensteuertarif vor. Gleichzeitig kommen auf bestimmte Steuerpflichtige und Arbeitgeber auch zusätzliche Belastungen zu.
Für Unternehmen, GmbHs, Freiberufler und Arbeitnehmer lohnt es sich daher, die anstehenden Änderungen frühzeitig zu kennen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Neuerungen für 2027 und zeigen, worauf Sie sich einstellen sollten.
Hinweis: Stand November 2026. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen beruhen teilweise noch auf Gesetzesentwürfen und stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens.
1. Erhöhung des Grundfreibetrags 2027
Der steuerliche Grundfreibetrag soll zum 1. Januar 2027 von bisher 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. Die Erhöhung dient insbesondere dazu, das Existenzminimum steuerlich freizustellen und die kalte Progression abzumildern. Für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 25.128 Euro. Für 2028 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 12.900 Euro vorgesehen.
2. Kindergeld steigt auf 267 Euro monatlich
Auch Familien sollen ab 2027 steuerlich entlastet werden. Das monatliche Kindergeld soll von derzeit 259 Euro auf 267 Euro je Kind steigen. Damit erhöht sich die jährliche Unterstützung um 96 Euro pro Kind. Parallel dazu soll der Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung auf insgesamt 10.056 Euro pro Kind angehoben werden.
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung weiterhin automatisch, ob das Kindergeld oder die steuerliche Berücksichtigung der Kinderfreibeträge für die Eltern günstiger ist (Günstigerprüfung).
3. Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Eine weitere Änderung betrifft Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro jährlich angehoben werden. Damit können Arbeitnehmer künftig höhere Werbungskosten ohne Einzelnachweis steuerlich geltend machen. Wer höhere beruflich veranlasste Aufwendungen hat, beispielsweise für Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder ein häusliches Arbeitszimmer, kann weiterhin seine tatsächlichen Werbungskosten ansetzen.
4. Änderungen beim Einkommensteuertarif und höhere Steuersätze für Spitzeneinkommen
Der Einkommensteuertarif soll 2027 angepasst werden. Insbesondere mittlere Einkommen sollen durch einen flacheren Progressionsverlauf entlastet werden.
Gleichzeitig sind höhere Steuersätze für besonders hohe Einkommen vorgesehen:
45 % Einkommensteuer ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro.
47 % Einkommensteuer ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro.
Die neuen Tarifstufen sollen insbesondere die Gegenfinanzierung der geplanten Steuerentlastungen ermöglichen. Für zusammenveranlagte Ehepaare gelten im Rahmen des Splittingtarifs grundsätzlich die doppelten Einkommensgrenzen.
Wichtig für Unternehmer und Selbständige: Die Änderungen betreffen nicht nur Arbeitnehmer, sondern grundsätzlich auch natürliche Personen mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften. Bei der steuerlichen Gewinn- und Entnahmeplanung sollte die neue Tarifstruktur daher berücksichtigt werden.
5. Höhere Pauschalsteuer für Minijobs
Für Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte einsetzen, ist ebenfalls eine Änderung vorgesehen. Der einheitliche Pauschsteuersatz für Minijobs soll von bisher 2 % auf 5% angehoben werden. Das bedeutet höhere steuerliche Belastungen für Arbeitgeber, die sich für die pauschale Lohnsteuer entscheiden.
Unternehmen sollten deshalb ihre Personalkostenplanung für 2027 überprüfen und die Auswirkungen auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigen.
6. Weitere Änderungen für Unternehmen und Kapitalgesellschaften
Neben den Änderungen bei der Einkommensteuer sind weitere Anpassungen für Unternehmen vorgesehen. Besonders relevant ist ein geplanter besonderer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab für Betreiber von Rechenzentren. Damit soll die Verteilung des Gewerbesteuermessbetrags auf die beteiligten Gemeinden angepasst werden.
Die Regelung ist insbesondere für größere Betreiber von Rechenzentren und entsprechende Unternehmensstandorte relevant. Für die klassische GmbH und den Mittelstand ergeben sich aus den vorgenannten Einkommensteueränderungen dagegen nicht unmittelbar Änderungen bei der Körperschaftsteuer. Allerdings können sich Auswirkungen auf die persönliche Besteuerung von Gesellschaftern und Geschäftsführern ergeben.
Fazit: 2027 bringt steuerliche Veränderungen für nahezu alle Steuerpflichtigen
Die geplanten steuerlichen Änderungen für 2027 bringen insbesondere für Familien, Arbeitnehmer und mittlere Einkommen finanzielle Entlastungen. Gleichzeitig werden höhere Einkommen stärker belastet und bestimmte steuerliche Vergünstigungen reduziert.
Für Unternehmen, GmbHs und Selbständige ist es deshalb sinnvoll, die Auswirkungen der neuen Regelungen frühzeitig in die betriebliche und persönliche Steuerplanung einzubeziehen.
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