Steuerberatung für Freiberufler und Selbständige – digital, persönlich und vorausschauend

Als Freiberufler oder Selbständiger möchten Sie sich auf Ihre Arbeit und Ihr Geschäft konzentrieren. Buchhaltung, Steuererklärungen, Umsatzsteuer und steuerliche Fragestellungen kosten jedoch Zeit und erfordern fundiertes Fachwissen.
Eine professionelle Steuerberatung sorgt dafür, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten zuverlässig erfüllen, Ihre finanzielle Situation im Blick behalten und unternehmerische Entscheidungen auf einer soliden Grundlage treffen können.
Ahrndt Steuerberater unterstützt Freiberufler und Selbständige mit moderner, digitaler und persönlicher Steuerberatung – von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Jahresabschlusserstellung bis zur individuellen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung.
1. Steuerberatung für Freiberufler und Selbständige – worauf kommt es an?
Freiberufler und Selbständige unterscheiden sich in ihrer steuerlichen Behandlung teilweise erheblich. Insbesondere die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist von Bedeutung.
Zu den klassischen freiberuflichen Tätigkeiten gehören beispielsweise:
Ärzte und andere Heilberufe
Rechtsanwälte und Steuerberater
Architekten und Ingenieure
Unternehmensberater
Journalisten und Schriftsteller
Künstler und Designer
Therapeuten und weitere vergleichbare Berufsgruppen
Ob eine Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich eingestuft wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit ab.
Während Freiberufler grundsätzlich keine Gewerbesteuer zahlen, unterliegen gewerblich tätige Selbständige der Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt dabei ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro.
Eine zutreffende steuerliche Einordnung ist daher bereits bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wichtig.
2. Finanzbuchhaltung und laufende steuerliche Betreuung
Eine ordnungsgemäße Buchhaltung bildet die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Sie schafft Transparenz über Einnahmen, Ausgaben, Liquidität und die tatsächliche Ertragslage. Wir übernehmen die laufende Finanzbuchhaltung und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer digitalen Buchhaltungsprozesse.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Laufende Finanzbuchhaltung
Digitale Verarbeitung und Verbuchung Ihrer Belege
Prüfung und Überwachung der Umsatzsteuer
Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Auswertungen zur wirtschaftlichen Entwicklung
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
Durch digitale Schnittstellen und strukturierte Prozesse reduzieren wir den administrativen Aufwand und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
3. Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR) und Jahresabschluss
Die steuerliche Gewinnermittlung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder selbständigen Tätigkeit. Viele Freiberufler und kleinere Unternehmen ermitteln ihren steuerlichen Gewinn mittels Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Dabei werden grundsätzlich die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Je nach Tätigkeit und den gesetzlichen Voraussetzungen können auch bilanzielle Gewinnermittlungen erforderlich sein.
Wir unterstützen Sie bei:
Erstellung der Einnahmenüberschuss-Rechnung
Erstellung von Jahresabschlüssen
Prüfung und Optimierung der steuerlichen Gewinnermittlung
Berücksichtigung von Abschreibungen und Investitionen
Ermittlung steuerlicher Rückstellungen
Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen
Unser Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Gewinnermittlung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.
4. Umsatzsteuer – ein wichtiges Thema für Selbständige
Die Umsatzsteuer gehört zu den wichtigsten steuerlichen Themen im unternehmerischen Alltag. Ob Sie umsatzsteuerpflichtige, steuerfreie oder teilweise steuerfreie Leistungen erbringen, hat unmittelbare Auswirkungen auf Ihre Rechnungsstellung, Ihre Liquidität und Ihren Vorsteuerabzug. Besonders relevant sind unter anderem:
Regelbesteuerung
Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen müssen Sie grundsätzlich Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen und die entsprechenden Beträge an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig können Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen.
Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG
Für kleinere Unternehmen kann die Kleinunternehmerregelung eine Vereinfachung darstellen. Seit 2025 gelten hierfür grundsätzlich folgende Umsatzgrenzen:
Vorjahresumsatz maximal 25.000 Euro
Umsatz im laufenden Kalenderjahr maximal 100.000 Euro
Bei einer Neugründung gelten Besonderheiten. Insbesondere ist im Gründungsjahr die Umsatzgrenze von 25.000 Euro maßgeblich.
Kleinunternehmer weisen grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus und können im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Umsatzsteuerbefreiungen für bestimmte Berufsgruppen
Insbesondere Ärzte, Therapeuten und andere Heilberufe erbringen häufig umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Allerdings sind nicht sämtliche Leistungen dieser Berufsgruppen automatisch von der Umsatzsteuer befreit.
Gerade bei zusätzlichen Beratungs-, Coaching- oder sonstigen Dienstleistungen ist eine genaue steuerliche Prüfung erforderlich.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten richtig einzuordnen und Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen.
5. Einkommensteuer und persönliche Steuerplanung
Als Einzelunternehmer oder Freiberufler unterliegt Ihr erwirtschafteter Gewinn grundsätzlich der persönlichen Einkommensteuer. Dabei werden nicht nur Ihre betrieblichen Einkünfte berücksichtigt. Auch weitere Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen, können Ihre persönliche Steuerbelastung beeinflussen. Eine vorausschauende Steuerplanung hilft, mögliche Nachzahlungen zu vermeiden und finanzielle Spielräume frühzeitig zu erkennen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
Berechnung und Anpassung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Steuerlicher Planung von Investitionen
Prüfung von Betriebsausgaben und Abschreibungen
Steuerlichen Fragestellungen bei privaten und betrieblichen Immobilien
Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit
Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Steuererklärungen, sondern Ihre gesamte steuerliche Situation.
6. Unternehmensberatung und betriebswirtschaftliche Unterstützung
Eine gute Steuerberatung geht über die reine Erfüllung steuerlicher Pflichten hinaus. Gerade für Freiberufler und Selbständige ist es wichtig, die wirtschaftliche Entwicklung des eigenen Unternehmens regelmäßig zu überprüfen.
Wie entwickelt sich Ihr Gewinn? Welche Kosten belasten Ihre Liquidität? Wie hoch sollte Ihr persönliches Einkommen sein? Und lohnt sich möglicherweise die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH?
Wir unterstützen Sie bei unternehmerischen Fragestellungen, beispielsweise:
Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Analysen
Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung
Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung
Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
Steuerliche Beratung bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Entwicklung langfristiger Steuerstrategien
Unser Anspruch ist es, Sie nicht nur steuerlich zu begleiten, sondern auch als unternehmerischer Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
7. Digitale Steuerberatung – effizient und ortsunabhängig
Eine moderne Steuerberatung sollte sich an Ihren betrieblichen Abläufen orientieren und nicht umgekehrt. Deshalb setzen wir auf digitale Prozesse, papierlose Zusammenarbeit und eine unkomplizierte Kommunikation. Sie übermitteln Ihre Belege und Unterlagen digital. Wir übernehmen die laufende Verarbeitung und kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.
Die Vorteile einer digitalen Zusammenarbeit:
Keine Papierbelege und kein unnötiger Verwaltungsaufwand
Digitale Bereitstellung und Verarbeitung Ihrer Unterlagen
Transparente Auswertungen und betriebswirtschaftliche Kennzahlen
Ortsunabhängige Zusammenarbeit
Persönliche Beratung bei steuerlichen und unternehmerischen Fragen
Effiziente und strukturierte Abläufe
Ob Sie in Berlin, Neuruppin oder an einem anderen Standort in Deutschland tätig sind: Wir beraten Sie digital und persönlich.
8. Für wen ist unsere Steuerberatung geeignet?
Wir betreuen Freiberufler und Selbständige aus unterschiedlichen Branchen und Tätigkeitsbereichen.
Dazu gehören insbesondere:
Ärzte und andere Heilberufe
Physiotherapeuten und Therapeuten
Therapiezentren
Architekten und Ingenieure
IT-Dienstleister und Softwareentwickler
Kreative, Designer und Agenturen
Sonstige Einzelunternehmer und Freiberufler
Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Branche und entwickeln eine steuerliche Betreuung, die zu Ihrer Tätigkeit und Ihren unternehmerischen Zielen passt.
Fazit: Mehr Zeit für Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre Steuern
Als Freiberufler oder Selbständiger sollten Sie Ihre Zeit in Ihre Kunden, Projekte und die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens investieren können.
Wir kümmern uns um Ihre laufenden steuerlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen.
Ahrndt Steuerberater steht für moderne, digitale und persönliche Steuerberatung für Freiberufler und Selbständige in Neuruppin, Berlin und deutschlandweit.
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