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Vorteile der GmbH

  • 23. Apr. 2025
  • 1 Min. Lesezeit
Besprechung GmbH

Die GmbH ist die am häufigsten vorkommende Rechtsform in Deutschland. Die GmbH hat vor allem gegenüber Einzelunternehmen und Personengesellschaften acht wesentliche Steuervorteile:


  1. 30% Steuerbelastung (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) anstatt ca. 45% bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (Annahme: Spitzensteuersatz)


  2. Steuerbefreite Gewinnausschüttungen und Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): Die Steuerbelastung beträgt nur 1,5%


  3. Steuerbefreite Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften: Verkauft eine Holding-GmbH ihre operative Tochter-GmbH, ist der Verkauf zu 95% steuerbefreit. Die Steuerbelastung beträgt ebenfalls nur 1,5%.


  4. Steuerersparnis bei Immobilien: Wenn eine GmbH eine Immobilie besitzt und diese vermietet, dann zahlt die GmbH nur 15% Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf diese Mieteinkünfte.


  5. Das Geschäftsführergehalt kann als Betriebsausgabe bei der GmbH geltend gemacht werden.


  6. Haftungsbeschränkung


  7. Gewinne (nach Steuern) die erwirtschaftet worden sind, können mit 26,375% Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag an den Gesellschafter ausgeschüttet werden (sog. Spardosen-GmbH). Diese Ausschüttung kann auch Jahrzehnte später erfolgen.


  8. Die GmbH kann dem Gesellschafter ein Darlehen zu marktüblichen Zinsen gewähren. Dies führt zu Zinseinnahmen bei der GmbH, die versteuert werden müssen. Im Gegenzug kann aber auch der Gesellschafter der GmbH ein Darlehen gewähren.


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Benjamin Ahrndt

Steuerberater

Dipl.-Finanzwirt (FH)


 
 

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