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Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2023


Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2023 wird gegenüber 2022 eine Anhebung um 561 Euro auf 10.908 Euro vorgenommen. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer.


Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags

Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen wird an die Höhe des Grundfreibetrags gekoppelt und ebenfalls angehoben


Anpassung der Steuerlast an die Inflation

Die Effekte der kalten Progression im Einkommensteuertarif werden durch eine prozentuale Verschiebung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeglichen. Ausgenommen davon ist der Beginn des Reichensteuersatzes. Eine Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer.


Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Der Pauschbetrag für Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) wird ab dem 1. Januar 2023 von bisher 1.200 Euro auf 1.230 Euro erhöht. Bis zu dieser Höhe können Beschäftigte ihre Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ohne weitere Angaben pauschal geltend machen.


Vereinfachung der Homeoffice-Regelung

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind weiterhin unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Anstelle des Abzugs der tatsächlichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist nunmehr auch ein pauschaler Abzug in Höhe von 1.260 Euro möglich. Wer zu Hause gearbeitet, aber nicht über ein eigenes Arbeitszimmer verfügt hatte, konnte bis Ende 2022 die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die bisherige Homeoffice-Pauschale wird entfristet und als Tagespauschale zukünftig dauerhaft eingeführt. Pro Heimarbeitstag können Steuerpflichtige 6 Euro geltend machen. Der maximale Abzug wird auf 1.260 Euro erhöht, sodass 210 statt 120 Homeoffice-Tage berücksichtigt werden können.


Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Der bisher erst für das Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen wird auf das Jahr 2023 vorgezogen. Die vollständige Abzugsfähigkeit bereits ab dem Jahr 2023 hat zur Folge, dass sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte und im Jahr 2024 um 2 Prozentpunkte erhöhen. Das wird für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern steuermindernde Auswirkungen bei der Lohn-/Einkommensteuer haben und so einen Beitrag zur Entlastung leisten.


Mehr Geld für Kinder

Die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) werden für jedes Kind rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Für 2023 werden sie um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro und im Jahr 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro erhöht. Das monatliche Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2023 einheitlich 250 Euro pro Kind.


Unterstützung der Alleinerziehenden

Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Dieser Entlastungsbetrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt und gilt seit dem Jahr 2022 unbefristet. In Anerkennung der Situation von Alleinerziehenden wird der Entlastungsbetrag ab dem Jahr 2023 um weitere 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben. Der Entlastungsbetrag wird in der Steuerklasse II ohne besonderen Antrag berücksichtigt. Die Lohnsteuer fällt entsprechend geringer aus.


(Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-steuerliche-aenderungen-2023-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=5)



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